Nachsendeauftrag für Vorladungen?
Hallo,
ich wurde verfangende Woche von der Polizei kontrolliert und mit wenig Gras erwischt…
Auf Folgen dessen erhalte Ich nun in ca. sechs Wochen eine Vorladung und bzw. auch noch eine schriftliche Anzeige.
Nun ist das Problem, dass Ich seit kurzem nicht mehr zu Hause wohne, sondern bei einer Freundin (bin dort nicht amtlich gemeldet), aber meine Briefe dennoch zu Hause ankommen. Kann Ich durch einen Nachsendeauftrag bei der Post die neu eintreffenden Briefe (unter anderem auch die polizeilichen Briefe) auf die neue Adresse weiterleiten, ohne das diese bei der alten Adresse eintreffen?
Vielen Dank schonmal:))
3 Antworten
Kann Ich durch einen Nachsendeauftrag bei der Post die neu eintreffenden Briefe (unter anderem auch die polizeilichen Briefe) auf die neue Adresse weiterleiten, ohne das diese bei der alten Adresse eintreffen?
Nein derartige ( amtliche ) Briefe werden nicht nachgesandt, sondern gehen dann - unter Angabe der neuen Anschrift - an den Absender zurück. Also sei Dir anzuraten, Dich ( entsprechend den gesetzlichen Meldevorschriften ) zügig umzumelden.
Einen Nachsendeantrag kannst du jederzeit stellen, gilt aber meistens nur eine begrenzte Zeit.
Zu der Adresse, die das Amt eingetragen hat. Ob offizielle Benachrichtigungen von der Post weitergeleitet werden, wirst du sehen. Oft gehen amtliche Briefe an den Absender zurück (mit dem Vermerk: unzustellbar / Empfänger verzogen).
Du solltest dich besser zügig ummelden, ansonsten droht der nächste kostenpflichtige Ärger!
Denn wenn du woanders lebst/wohnst, bist Du zur Ummeldung gesetzlich verpflichtet.
Und soweit ich informiert bin, werden behördliche Schreiben ausschließlich an die Meldeadresse versendet, nicht nachgesendet.
Kommt der Brief von der Polizei jetzt bei meiner neuen Adresse an, wenn Ich einen Nachsendeantrag stelle oder kommt der Brief zu meiner amtlichen Adresse?