Mutter bezieht Alg 2 und ich möchte ausziehen?

2 Antworten

Würde für Deine Mutter und Deinen Bruder mit hoher Wahrscheinlichkeit bedeuten, dass die Wohnung zu groß bzw. zu teuer ist.

Allerdings würdest Du Dich weitaus besser stehen, wenn Du weiterhin in der mütterlichen Wohnung verbleiben würdest, da es ab Juli für Auszubildende unter 25 deutlich höhere Freibeträge geben wird:

https://hartz4widerspruch.de/news/buergergeld-azubis-sollen-aus-armutsfalle-befreit-werden/

Höhere Freibeträge für Azubis unter 25 Jahren

Grund dafür ist, dass mit der Einführung des Bürgergeldes mit Wirkung ab Juli für Auszubildende ein höherer Grundfreibetrag gilt: 520 EUR. Erst ab diesem Betrag kommt es dann zu einer Anrechnung. Bis zu einem Gehalt von 1.000 EUR werden 80 % angerechnet,

Würde unterm Strich bedeuten, dass neben dem Kindergeld lediglich rund 182 Euro Deines Nettoeinkommens auf Deinen Bedarf anrechenbar wären.

Würde bei einem Auszubildendenentgelt von 1000 Euro bedeuten, dass für Dich anrechnungsfrei 616 Euro übrig blieben - und Du bliebest auch weiterhin vom Rundfunkbetrag = derzeit monatlich 18,36 Euro befreit.

Ihr lebt aktuell in einer Bedarfsgemeinschaft. Wenn du ausziehst, könnte es zum einen passieren, dass das Amt die Wohnung deiner Mutter als zu groß betrachtet für zwei Personen. So oder so wird deine Mutter weniger Geld bekommen, da für eine Person weniger gesorgt werden muss.

Dazu zahlen musst du bei einem Auszug nichts. Solltest du allerdings dort wohnen bleiben wird dein Geld als Einkommen der Bedarfsgemeinschaft gewertet und angerechnet.