Handwerkerrechnung auf meinen Namen - aber nicht von mir beauftragt?

5 Antworten

Natürlich darf er dem Handwerker sagen, er soll die Rechnung auf Deinen Namen ausstellen.

Nur bist Du deshalb nicht Auftraggeber geworden. Auch für eine Stellvertretung sind hier keine Anhaltspunkte vorhanden. Du kannst daher die Zahlung ablehnen und dabei dem Handwerker den Hinweis geben, er soll mit dem Besteller, also dem Vermieter, abrechnen.

Sollte FS das nicht eher seiner Haftpflichtversicherung einreichen - er/sie hat den Schaden doch verursacht?

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@Eifelia

Diese Idee umzusetzen könnte im Hinblick auf den Schadensfreiheitsrabatt bei der Kfz-Haftpflichtversicherung viel Geld kosten.

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@Privatier59

Das war durchaus eine Interessefrage. Du hast natürlich Recht mit dem Einwand - aber Du schriebst ja, FS solle die Rechnung ablehnen. Dass der Vermieter auf dem Schaden sitzen bleibt, kann doch wohl nicht sein, also entweder Haftpflicht oder selbst bezahlen, oder? Wie hoch die Rechnung ist und ob FS einen Tarif mit Rabattretter hat, wissen wir doch nicht.

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@Eifelia

Da bin ich vielleicht missverstanden worden. Der Vermieter hätte den üblichen Weg wählen sollen. Wenn man eine Regulierung über die Versicherung wählen würde wäre es sogar ein absolutes Desaster, sich auf so eine Rechnung einzulassen. Dann hätte man nämlich seine Schuld anerkannt und das darf man bei Haftpflichtschäden nicht.

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Wenn du einen Schaden verursacht hast, musst du auch die Reparatur bezahlen.

"Muss ich bezahlen?"

"hier bin ich mit dem Auto hängen geblieben"

Wenn nicht Du, wer denn sonst? DU hast fremdes Eigentum beschädigt und bist dann selbstverständlich dafür haftbar!

Ob Du das selbst bezahlst oder Deiner Kfz Haftpflichtversicherung zahlen lässt, ist maßgeblich von der Schadenshöhe abhängig!

Denn hierbei ist zu bedenken, dass Du, wenn Du keinen Rabattretter im Vertrag hast, hochgestuft wirst.

Ich würde das an Deiner Stelle als Handwerkerleistungen oder aussergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen. -Oder über Deine Haftpflichtversicherung begleichen lassen - wenn Du eine hast...

In sofern ist es gut dass Dein Name auf der Rechnung steht. Am Besten per Überweisung bezahlen!

wenn du nix bestellt hast, musst du auch nix bezahlen

anrufen und Vorgang schildern beim handwerker...

das du für Schäden aufkommen musst, ist klar...

aber einfach unter einem anderen Namen irgendwo anrufen, das geht nicht.

also ich würde da beim Handwerker anrufen, soll sich die rechnung von ihm als Auftraggeber begleichen lassen