Muß man eine einmalige Einnahme aus einem Auftrag beim Finanzamt melden?
Mein Mann ist gekündigt, aber noch nicht beim Arbeitsamt gemeldet. Er hat nun evtl. einen Auftrag - einmalig - eine kleine Broschüre zu erstellen, könnte dadurch ca. 2.000 Euro verdienen. Müßte er diese einmalige Einnahme beim Finanzamt melden?
2 Antworten
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Muss er freilich, denn er erzielt weitere Einnahmen, wohl jetzt auf selbstständiger Basis, weil er ja schon gekündigt ist, also nicht mehr in abhängiger Tätigkeit steht. Er muss daher so und so die Sache beim Finanzamt weiter melden und dafür Steuer zahlen.

Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Finanzamt, Steuern
Aber klar. Eigentlich muss er dafür auch ein Gewerbe anmelden. Der Auftraggeber will doch bestimmt auch eine Rechnung haben. es entstehen eigene Ausgaben, die man abziehen kann.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986