Unnötiger Einsatz/Leerfahrt Abschleppdienst, wer muss bezahlen??

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

1.

Die Rechnung kannst Du zurückweisen, der Auftraggeber hat zu bezahlen.

ABER

2. Diese Firma/diese Dame kann und darf es dann dir berechnen, denn den Anlass hast Du gegeben, dass ein Abschlepper gerufen wurde.

ABER

Auch wenn Du dich falsch verhalten hast, ist dennoch das mildeste Mittel (Schadensminderungspflicht) zu wählen.

Wenn, wie Du schreibst, diese Firma noch über genügend freie Parkplätze verfügte, dann war meiner Meinung nach der Abschlepper unnötig. Man hätte dich abfangen und ermahnen sollen.

FAZIT

Entscheiden musst Du selbst, ob Du zahlst oder nicht. Im Recht ist diese Firma, Du hast auf deren Parkplätzen nichts zu suchen! Egal ob das 5, 10 oder mehr Minuten sind.

Es besteht das Risiko, wenn Du die Rechnung abweist, dass das ein Anwalt übernimmt, Du kein Recht bekommst und es alles teurer wird.

Die Abbestellung hätte die Kosten in keinster Weise geändert, denn für Leerfahrten werden Pauschalen berechnet, die entstehen, sobald der Fahrer losfährt. Ist blöd, ist aber so.

Versetze dich mal die Lage der Dame. Sie bzw. die Firma zahlt monatlich für Parkplätze und zwar je nach Lage gar nicht so wenig. Wenn die dann fremdgenutzt werden, ist das einfach nur ärgerlich.

Ich kenne das nur zu gut, kann das Verhalten daher komplett nachvollziehen und würde einfach zahlen.

Auch wenn du es anders siehst. Nur du hast einen Fehler gemacht, also zahl die Rechnung und parke demnächst dort, wo du parken darfst.

TX0022 
Fragesteller
 15.03.2023, 16:32

Versteh ich natürlich, danke für die Antwort. Ich halte es nur für eine Unverschämtheit, dass die Dame den Abschleppdienst nicht abbestellt, obwohl der Fall bereits längst geklärt war. Zahle dann ja gerne für die Bearbeitung des Anrufs aber der Dienst hätte doch einfach abbestellt werden können, dann hätte sich der Dienst um die eigentlich wichtigen Fälle kümmern können. Vielleicht bin ich da aber einfach zu subjektiv unterwegs...

0