Keine Strafe, weil falsche Automarke im Bescheid?

2 Antworten

Normalerweise wird das Fahrzeug ja durch das Kennzeichen individualisiert. Auch kann der die Anzeige aufnehmende Beamte eine dienstliche Stellungnahme abgeben oder im Prozeß als Zeuge auftreten. Absolut verlassen darauf, dass das Argument mit der Verwechslung zieht, kann man sich also nicht.

Und im übrigen: Der Jurist bekommt Zahnschmerzen wenn Du von einem "Mahnbescheid" redest. So etwas gibt es nur in Zivilsachen. Was Dich erreicht, ist die gebührenpflichtige Verwarnung und die ist immer freiwillig. Wenn Du da nicht zahlst, wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Dich eingeleitet, wenn es der Kommune beliebt. Es soll Städte geben, die das ohnehin bei Parkverstößen nicht machen weil es sehr aufwendig ist. Verlassen kannst Du Dich aber nicht drauf.