Kann man den Vermieter wegen übler Nachrede anzeigen wenn er die Gründe der Kündigung herausposaunt?

1 Antwort

Weißt Du was üble Nachrede ist? Vermutlich nicht und ich gebe Dir daher einen Link zum Studium:

www.gesetze-im-internet.de/stgb/__186.html

Die Unwahrheit der behaupteten Tatsachen ist zwingen erforderlich. Wer nur wahre Dinge behauptet, der braucht nichts zu befürchten.

Schweigepflicht gibt es weder für Mieter noch für Vermieter.

Ich fürchte, Du mußt damit leben, wenn über die Gründe Deiner Kündigung gesprochen wird.