Muss ich nach 9 Monaten über den 2 jährigen bauzwang noch bauen?

3 Antworten

Du kannst dagegen auf dem Gerichtsweg vorgehen, aber die Aussichten auf Erfolg sind sehr gering, zumal die Kommune Dir das Grunstück unter dieser Auflage verkauft hat. Oftmals war dies mit Sonderkonditionen verbunden die Du auch sehr genau kennst. Dass es weitere Grundstücke gibt, die unbebaut sind kann viele Ursachen haben, die Du hier nicht nennst und somit Deine Frage nicht bewertbar machst. Möglichkeiten wären, dass es auch private Veräusserungen der Grundstücke gegeben hat, die nicht diesen Auflagen unterworfen wurden, oder dass Es Eigentümer sind, die sich auf ein Bestandsrecht berufen können, um hier nur Beispiele zu nennen.

Wenn der Bauzwang vertraglich vereinbart ist kann man nichts dagegen tun.

Wie immer - was steht im Vertrag?