Muss ich den Makler beauftragen bei vorzeitger Kündigung?

2 Antworten

Du musst eines verstehen:

Der Vermieter muss dich nicht vor dem 31.12.2023 rauslassen! Darauf hast Du keinen Anspruch!

Und wenn der Vermieter dir dennoch dieses ermöglichen möchte, sorry, dann stellt dieser die Regeln auf!

Ichunddu82 
Fragesteller
 09.08.2023, 14:25

Das ist mir klar mit dem 31.12.2023. . Jedoch zwingt er mich einen Makler zu beauftragen den ich nicht möchte.

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Alarm67  09.08.2023, 14:58
@Ichunddu82

Er zwingt dich nicht, das ist lediglich seine Bedingung, um überhaupt auf deinen Wunsch eingehen zu wollen.

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Der VM ist in seiner Mieterwahl frei.

Alternativ kannst du bis zum Ende die Miete weiter zahlen.

Willst du vorher raus musst du dich irgendwie mit dem VM einigen, wenn der einen Makler haben will, dann ist das so.

Ichunddu82 
Fragesteller
 09.08.2023, 14:35

EInen Makler finde ich OK. Jedoch möchte ich diesen selber bestimmen...

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berlina76  09.08.2023, 15:40
@Ichunddu82

Es ist aber nicht deine Wohnung, zudem, wer den Makler bestellt, muss ihn bezahlen. Das willst du bestimmt nicht.

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Ichunddu82 
Fragesteller
 09.08.2023, 14:36

Beide Vertragsparteien verzichten auf die Dauer von 12 Monaten, gemessen ab Vertragsbeginn,

wechselseitig auf Ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Eine ordentliche Kündigung

ist erstmals nach Ablauf des bezeichneten Zeitraums mit der gesetzlichen Frist zulässig.

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