Muss ich den Makler beauftragen bei vorzeitger Kündigung?
Hallo zusammen,
folgende Situation. Ich wohne in einer wohnung die ich im letzten Jahr angemietet habe. Im Mietvertrag haben wir uns geeinigt, dass ich die Wohnung erst nach 12 Monaten kündigen kann. Dies wäre nun der 31.12.2023. Nun habe ich ab 01.09.2023 eine neue Wohnung und der jetzige Vermieter zwingt mich einen Makler zu nehmen den er vorschlägt. Ich darf keine Nachmieter stellen. Ist das korrekt? Ich hätte potenzielle Nachmieter. Danke für die Antworten.
2 Antworten
Du musst eines verstehen:
Der Vermieter muss dich nicht vor dem 31.12.2023 rauslassen! Darauf hast Du keinen Anspruch!
Und wenn der Vermieter dir dennoch dieses ermöglichen möchte, sorry, dann stellt dieser die Regeln auf!
Er zwingt dich nicht, das ist lediglich seine Bedingung, um überhaupt auf deinen Wunsch eingehen zu wollen.
Der VM ist in seiner Mieterwahl frei.
Alternativ kannst du bis zum Ende die Miete weiter zahlen.
Willst du vorher raus musst du dich irgendwie mit dem VM einigen, wenn der einen Makler haben will, dann ist das so.
EInen Makler finde ich OK. Jedoch möchte ich diesen selber bestimmen...
Es ist aber nicht deine Wohnung, zudem, wer den Makler bestellt, muss ihn bezahlen. Das willst du bestimmt nicht.
Beide Vertragsparteien verzichten auf die Dauer von 12 Monaten, gemessen ab Vertragsbeginn,
wechselseitig auf Ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Eine ordentliche Kündigung
ist erstmals nach Ablauf des bezeichneten Zeitraums mit der gesetzlichen Frist zulässig.
Das ist mir klar mit dem 31.12.2023. . Jedoch zwingt er mich einen Makler zu beauftragen den ich nicht möchte.