Hallo, kann ich an eine Whg. (Denkmalschutz) einen Balkon anbauen? Wem ist das gelungen?

3 Antworten

Unabhängig von den Auflagen die aus dem Denkmalschutz entstehen, sollte man sicch mit einem Architekten beraten lassen, ob ein freitragender Balkon überhaupt nachgerüstet werden kann, denn das verlangt das nachträgliche Einziehen von Stahlträgern in die Deckenkonstruktion und somit sind ist technisch so was nur möglich in Richtung der Tragbalken des Fußbodens in den gewünschten Raum. Zudem kann diese Baumaßnahme auch nur dann durchgeführt werden, wenn in diesem Zimmer die Decke zur Wohnung darunter geöffnet wird. Ob man dazu die Zustimmung der Eigentümer bekommt - wer weiß.

Leichter wird es sicherlich sein - soweit der Balkonanbau zur Hofseite hin geschieht - einen Vorbau über die gesamte Haushöhe genehmigt zu bekommen, bei dem dann alle Wohnungen einen eigenen Balkon haben.

Grundsätzlich darf man nichts an der Fassade ändern. Sollte jedoch der Balkon nicht an der Strassenseite oder von der Strasse sichtbar sein, dann darf man es

Sehr unwahrscheinlich. Die Veränderung der äußeren Erscheinung der Fassade ist normalerweise bei denkmalgeschützten Gebäuden nicht möglich. Abgesehen davon wirst Du an ein Gebäude, das aus einer entsprechenden Zeit stammt, wohl kaum einen freitragenden Balkon anbauen. Das gibt die Substanz nicht her. Ich würde Dir empfehlen, eine andere Wohnung zu kaufen - eine, die bereits über einen Balkon verfügt :-)