Muss die Bank die Grundschuld anpassen?

4 Antworten

Sie muss nicht, weil es sozusagen ein normaler Vorgang ist, das die Besicheung entweder gleichbleibt, obwohl das Darlehen durch Tilgung sinkt, oder gar, wie in Deinem Fall, die Besicherung steigt.

Aber du kannst es beantragen und dem werden die vermutlich auch nachkommen, aber die Kosten gehen zu Deinen Lasten.

Du solltest also überlegen, ob es Dir das Wert ist.

Ausserdem denke daran, wenn Du z. B. mal eine zeitweilige finanzielle Klemme hättest, könnte Dir Dein Dispo ganz unbürokratisch zu guten Konditionen erhöht werden, durch eine einfache Zweckerklärung, die diesen Dispo dann über die Grundschuld absichert.

Das können (und wollen) die dann nciht so einfach, wenn DU die Absenkung der Grundschuld erbeten hattest.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

UBschueren:

Für die Bedurteilung deiner Frage, ob du als Sicherungsgeber einen Rückgewährs-anspruch gegen die Sicherungsnehmerin wegen eines Teilbetrages hast, müsste man wissen:

  1. Wie hoch ist der derzeitige Marktwert der belasteten Immobilie? Ist seit Begebung ein Wertverfall eingetreten?
  2. Hast du der Bank gegenüber eine einfache oder eine erweitere Sicherungsabrede, z. B. wegen Forderungen der Bank aus laufender Geschäftsverbindung, abgegeben und bestehen solche Forderungen?
  3. Bestehen Leistungsrückstände?

Allgemein gilt:

Liegt eine deutliche Übersicherung (ohne Rückkaufswert der Lebensversicherung) vor, besteht die Möglichkeit, um die Rückgewähr eines langletzten Teils der Grundschuld nachzusuchen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Natürlich kannst du das verlangen. Da dies aber entsprechende Kosten verursacht (du trägst diese) macht man dies nicht.

Nein, das muß sie nicht.

Wenn Du den Kredit mehrfach abgesichert hast, dann hat sich das vermutlich positiv in der Zinsbelastung ausgewirkt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung