...bei dem Vertrag handelt es sich rechtlich gesehen nur um einen Antrag, den zuerst Sie unterschreiben und die Postbank dann nach Prüfung aller Daten und Unterlagen annimmt...
Banken sind bei der Kreditvergabe verpflichtet, die Bonität der Darlehensnehmer zu prüfen. Wesentlicher Aspekt ist die Frage, ob das Einkommen des Darlehensnehmers ausreicht, um die Kreditverpflichtungen langfristig zu erfüllen. Das problem: wenn Sie eine Ausbildung zum Piloten anfangen, haben Sie kein Einkommen. Und damit sind sie "kredittechnisch tot". Ganz simpel!
Keine Bank kann im übrgens beurteilen, ob Sie die Pilotenausbildung schaffen! ;-)
...nein, das ist streng genommen noch keine Zusage...
Warum fragen Sie nicht einfach bei Bank A nach (bevor Sie bei Bank B einen Darlehensvertrag unterschreiben!)? Dann wissen Sie genau Bescheid.
..hierfür bräuchte man eine Genehmigung...aus einer Garage, die auf der Grundstücksgrenze gebaut wurde, einen Wohnraum zu machen, ist so gut wie unmöglich (für Aufenthaltsräuem gilt ein Mindestabstand von 3m zur Grundstücksgrenze)....
Grundsätzlich wäre so etwas finanzierbar, allerdings gibt es dabei "einiges zu bedenken"...
a) Banken müssen auf jeden fall Ihre Bonität prüfen (Einkommen, Vermögen usw.); ist Ihre finanzielle Situation wegen Corona angespannt, dürfte es mindestens schwierg werden (die 700 Miete für eine Wohnung werden im übrigen nicht einmal ausreichen, um die laufenden Bewirtschaftungskosten für eine derartige Immobilie zu zahlen)
b) die Wertermittlung aus 2014 ist wertlos (insbesondere weil eine Immobilie mit mindestens 3 Wohnungen nach dem Ertragswertverfahren, also allein auf Basis der Mieterträge, bewertet wird)
c) ohne Eigenkapital oder mindestens gewisse Rücklagen wird es kaum gehen
d) wenn in einem alten Hof mehrere Wohnungen gebaut wurden, ist die dringende Frage, ob dieser Ausbau auch baurechtlich genehmigt ist
...wenn Sie glauben, dass die Bankmitarbeiterin Geld unterschlagen hat, müssen Sie wohl Anzeige erstatten...
...wenn Sie mit der DSL-Bank finanziert haben, muss das über einen Vermittler bzw. Vermittlerin gelaufen sein...warum kümmert der bzw. die sich nicht um die Auszahlungen und beantwortet Ihre Fragen? ;-)
...was ist den " eine Bauverpflichtung zu 80 Prozent"???....
...für die gewerbliche Vermittlung von Immobilien benötigt man eine Gewerberlaubnis nach §34c Gewerbeordnung...ohne eine solche Erlaubnis ist die gewerbliche Vermittlung von Immobilien nicht erlaubt...insoweit wäre ein solcher Vertrag wahrschenlich nicht wirksam...Ihr Bekannte könnte also den höheren Kaufpreis einstreichen und müsste Ihnen ggf. nichts zahlen...das Ende einer schönen Bekanntschaft ;-)
...man braucht dazu kein zweites Studium (das wäre völlig übertrieben)...hilfreich und absolute Basis ist eine vernünftige Existenzgründungsberatung....und da sollte man nicht auf selbst ernannte Experten von irgendwelchen Finanzvertrieben (z.B. MLP o.ä.) setzen, sondern auf unabhängige Berater(innen)....z.B. bei der örtlichen Apothekerkammer (die sind nach bundesländern aufgeteilt/organisiert)....
....sog. "grundpfandrechtlich gesicherte Kredite " (so wird es dann in der Schufa stehen) sind in der Regel positiv...aber niemand weiß letztlich, wie sich der Schufa-Score errechnet....
...wahrscheinlich werden sich die Gläubiger über den Anteil Ihres Mannes hermachen und letztlich die Zwangsversteigerung der Immobilie veranlassen (sog. Teilungsversteigerung)...
Das Ganze kann man als ganz klassische Geldwäsche (Verschleierung der Herkunft des Kapitals) auslegen, was grundsätzlich strafbar ist (ob es verfolgt wird, ist eine andere Sache). Die Empfängerbank wird das ggf. den zuständigen Behörden melden. Auch Makler und Notare sind dem Grunde nach verpflichtet, Verdachtsfälle zu melden.
Was soll denn eine "Immobilienteilverkauf" sein????
Man kann laufende Darlehen nicht Aufstocken/Erhöhen, sondern immer nur ein neues separates Darlehen aufnehmen...ob die Bank das Darlehen vergibt, hängt von deren Objektbewertung und Ihrer aktuellen Bonität ab...UND: auf jeden Fall sollte geklärt werden, wei die 50.000 Euro für die Modernisierung ausgezahlt werden (die meisten Banken werden da Rechnungen verlangen; das beist sich, wenn viel in Eigenleistung gemacht werden soll)...
...ich würde mich an die maklerin halten, denn der hätte der schaden bekannt sein müssen..ob und in welcher form/höhe man diese in die haftung nehmen kann, kann ich nicht sagen....das sollten sie nochmal mit ihrem anwalt besprechen...
Ja, das ist jederzeit - ohne Zustimmung der Miteigentümer- möglich.
De Grundbuchauszug gibt es für 10 Euro beim zuständigen Grundbuchamt (beim Amtsgericht).
Die Raten zahlen, den die Bank interessiert der Streit überhaupt nicht ;-)