Können frauenfeindliche und schlüpfrige Witze eine fristlose Kündigung rechtfertigen?

3 Antworten

Ich bin wie @Niklaus und @mig112 der Ansicht, das die frisgemäße Kündugung durchgeht.

Wer ist denn bitte auch so unverfroren eine zweimalige Abmahung nicht zu beachten? Das kann doch wohl nicht sein.

Es gibt die gesetzliche Regelung zur vermeidung der Diskriminierung am Arbeitsplatz. Diese zwingt den Arbeitgeber sogar solche Mißstaände im Betrieb zu unterbinden. Der Auslegungsspielraum hierzu ist relativ eng gefasst. Aus diesem Grund hat der Kollege sich mehr als dumm verhalten.

Der Witzeerzähler wird ja sein Publikum gehabt haben (wohl bei Männern). Wenn nicht jemand lacht, wird dies kaum ein Anlass für einen Witz gewesen sein, mag er auch "frauenfeindlich" gewesen sein. Es gibt ja auch sogenannte männerfeindliche Witze. Wenn daher die Frauen nicht unmittelbar Adressat dieser Witze gewesen sind, geht mir eine Kündigung zu weit. Dann kann ich keine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erkennen, wie sie in § 3 Abs. IV AGG gesetzlich definiert ist. Witzeerzähler sind oftmls fröhliche Menschen, die durch Witze Freude bereiten wollen. Ich würde in deinem Fall vors Arbeitsgericht gehen und mir die Abmahnung und Kündigung nicht gefallen lassen, aber auch könftig beachten, im Betrieb keine solchen Späße mehr zu machen.