Kann ich zum Probearbeiten trotz AU oder muss ich mich freistellen lassen?

2 Antworten

Du darfst während einer AU-Schreibung keinesfalls in einem anderen Betrieb arbeiten - das wäre für Deinen jetzigen Ausbildungsbetrieb zumindest ein Abmahnungsgrund.

wenn es die gleiche Tätigkeit ist, dann kannst du nicht in einen Betrieb AU sein und im nächsten kannst du arbeiten.