Eingruppierung TV-V nach internem Stellenwechsel?

2 Antworten

ja. Die Stelle ist aufgrund der Tätigkeiten so bewertet. Da du wohl die erforderliche Qualifikation dafür mitbringst, wirst du auch entsprechend eingruppiert. Etwas komplizierter ist es bei Beamtenlaufbahnen. Für Tarifler unkomplizierter. Stufenlaufzeit solltest du noch im Blick behalten. Mit mehrjähriger Erfahrung fängst du nicht wieder in Stufe 1 der Entgeltgruppe an.

Klar dürfen die das!

Erst Recht, wenn Du die Voraussetzungen für 9 nicht gänzlich erfüllst.

Und PS:

Sofern nicht geschehen, sollte man mal den Punkt ansprechen, warum auf diesen Umstand nicht schon eher hingewiesen wurde!