Meine Stieftochter möchte mein Nießbrauchrecht abkaufen. Was steht mir zu?

3 Antworten

Sonili:

Wesentliche Angaben fehlen, deshalb nur ein Rechen-Beispiel:

Mietwert des Hauses einschliesslich Garage angenommen 750,-- mtl., 9.000  jährlich. Auf Mieter nicht umlegbare Kosten 18 % = 1.620,--, netto 7.380,--.

Nießbrauchberechtigte 46 J., stat.Lebenserwartung rd. 38 Jahre, Zins 4 %, Faktor 19,378 = 143.000,-- Euro.

Du solltest etwa ( aufgrund deines jungen Alters) die 20 fache Jahresmiete verlangen, um auf das Nießbrauch zu verzichten. Mindestens jedoch 2/3 des Hauswertes. Alles andere währe viel zu gering

Das geht nicht so einfach.

Lies mal:

http://www.anwalt.org/niessbrauch-loeschen/

SONILI 
Fragesteller
 10.07.2017, 15:05

Danke das hat mir schon mal sehr geholfen weil erhlich gesagt möchte ich auch nicht mehr in das Haus ziehen auch wenn es Vorteile hat .

Gibt es vielleicht auch eine Tabelle oder Liste was mir zustehen würde ?

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Primus  10.07.2017, 17:04
@SONILI

Gerne....in der Antwort oben wurde Dir ja schon ein Beispiel gegeben.

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Brigi123  10.07.2017, 18:51
@SONILI

§14 Bewertungsgesetz. Da gibt es eine Tabelle.

 Zusätzlich müßtest Du den Jahresmietwert (Kaltmiete) ermitteln, dann mit dem Faktor aus der Tabelle multiplizieren, wie es Franzi oben beispielhaft schon getan hat.

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