Mitbewohnerin will ohne Vorwarnung fristlos kündigen ist das rechtens?

2 Antworten

habt ihr zu zweit den Mietvertrag unterschrieben, oder ist es deine Untermieterin?

wenn ihr beide den Mietvertrag unterschrieben habt, dann könnt ihr auch nur zusammen die Wohnung kündigen, schlecht für dich ist das ihr beide Gesamtschuldnerisch für die Miete haftet.

wenn sie deine Untermieterin ist, dann muß sie die 3 monatige Kündigungsfrist einhalten, aber wie du das nun durchsetzen willst da kann dir wohl nur ein Anwalt helfen..

Arozng 
Fragesteller
 07.07.2023, 12:07

Sie ist meine Untermieterin, dann bedanke ich mich sehr für deine Hilfe und werd mich nun bei meinem Anwalt anrufen:)

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Die Kündigung dürfte kaum rechtlich haltbar sein. Sprich wenn du zivilrechtlich darauf klagst dass sie für die Kündigungsfrist die Miete weiter zahlt, wirst du vermutlich gewinnen.

Aber du trägst das finanzielle Risiko. Gibt es bei ihr überhaupt etwas zu holen? Also hat sie ein Einkommen über der Pfändungsfreigrenze oder entsprechendes Vermögen? Sonst hast du zwar einen vollstreckbaren Titel, bekommst aber trotzdem kein Geld.

Um den Schaden zu minimieren würde ich versuchen das Zimmer so schnell es geht anderweitig zu vermeiden.

Und informiere dich welche Kosten dir bei einem Anwalt entstehen. Einen Mahnbescheid kannst du auch relativ günstig selbst und ohne Anwalt erwirken. Wenn bei ihr evtl nicht zu holen ist, könnte dass die günstigere Alternative sein.