Mit Teleskopschläger erwischt. Geldstrafe?
Guten Tag. Ganz kurz formuliert. Ich bin 17 Jahre alt, nicht vorbestraft und wurde vor 3 wochen mit einen Schlagstock erwischt. Den haben wir gefunden(wir waren 4 Leute) und ich wollte ihn mitnehmen damit ich mit meine Eltern klären kann was wir damit machen. Ich gehe davon aus dass uns jemand gesehen hat und die Polizei angerufen hat. Sie haben mir das Ding weggekommen was auch vielleicht besser ist. Sie haben mir gesagt dass ich eine anzeige bekomme aber es kann nicht so schlimm sein weil ich minderjährig bin und nicht vorbestraft bin. Das ist schon 3 wochen her und ich habe nichts bekommen. Ich gehe davon aus dass die anzeige eingestellt wurde. Wissen Sie vielleicht mehr oder können sie mir helfen? Lg
2 Antworten
Innerhalb von 3 Wochen wurde nichts eingestellt. Als Jugendlicher muss dir Gehör im Beisein deiner Eltern gegeben werden. Du kannst eher davon ausgehen, dass der zuständige Jugendsachbearbeiter deine Akte noch nicht mal genauer angeschaut hat. Arbeitsbelastung ist extrem hoch aktuell.
Du und deine Eltern werden also Post bekommen und auf das Revier vorgeladen werden. Wenn deine Geschichte der Wahrheit entspricht, kannst du da einfach hingehen und die Story so wiedergeben und die drei Anderen als Zeugen benennen. Irgendwann wirst du dann ein Schreiben der Staatsanwaltschaft erhalten. Was da drin steht ist offen.
Ein Anwalt lohnt sich zu diesem Zeitpunkt nicht. Denn an dem Besitz gibt es ja keinerlei Zweifel.
Du bist noch minderjährig aber strafmündig
Deine Eltern sollen mit Dir einen Anwalt beauftragen , der fordert Akteneinsicht.
Wenn man einem Anwalt Geld in den Rachen schmeißen will, ist das möglich...
Ein Anwalt ist für diese Sache nicht wirklich wichtig das Verfahren wird sehr wahrscheinlich sowieso eingestellt weil er minderjährig ist. Ein ähnliches Beispiel hatte auch ich damals zu meiner Jugendzeit und schwupps war es eingestellt erstens wenn man keinerlei Vorstrafen oder ähnliches hat wird das normalerweise berücksichtigt. Einen Anwalt braucht man dafür nicht unbedingt das treibt nur sinnlos die Kosten der betroffenen Person in die Höhe wahrscheinlich wird es sowieso nur zu Sozialstunden oder einer kleinen Geldstrafe von unter 200 € kommen dafür wäre es schwachsinnig sich einen Anwalt zu holen.