Minijob kurz vor Kurzarbeit angenommen, wird das angerechnet?

1 Antwort

Minijobs, die vor der Kurzarbeit aufgenommen wurden, werden nicht hinzugerechnet. Welche, die danach aufgenommen wurden, ja. Das Kurzarbeitergeld kann dann geringer ausfallen. Da das aber jetzt im gleichen Monat ist, würde ich mir das von der Arbeitsagentur bestätigen lassen.

Bezieher von Kurzarbeitergeld sollten prüfen, ob sie durch das verringerte Einkommen Anspruch auf Wohngeld oder Kinderzuschläge haben und die entsprechenden Anträge bei den Kommunen oder der Familienkasse stellen.