Mietrecht- Wann darf man als Mieter eine neue Küche usw. beanspruchen?

3 Antworten

Für Möbel werden im Allgemeinen 15-20 Jahre angesetzt, sind Elektrogeräte in der Küche kaputt, kommt es darauf an, warum sie defekt sind.

Die andere Frage ist auch, ob die Küche mitgemietet wurde oder vom Vormieter übernommen wurde und somit Eigentum des Mieters ist.

Man mietet wie besichtigt. Also wenn muss man sich eine neue kaufen.

Was steht dazu im Mietvertrag? Ist die Einbauküche mitvermietet? Nur dann hätte man überhaupt einen Anspruch und zwar dann, wenn die Teile nicht mehr bestimmungsgemäß nutzbar sind. Darüber wird man mit dem Vermieter dann trefflich streiten können.

Auch Billigmöbel halten im übrigen lange, wenn sie denn pfleglich behandelt werden. Eine solch pauschale Aussage hilft also nicht weiter. Hier hilft es nur, das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen.