Mietrecht: Sohn wohnt in Haus mit Vater, Vater unterschreibt Räumung - für Sohn geltend?

4 Antworten

Ich gehe mal davon aus, dass Du selbst keinen Mietvertrag unterschrieben hast, also hättest Du mit Deinem Vater ausziehen müssen.

Ohne Mietvertrag hast Du keinerlei Rechte.

Bevor es zur Zwangsräumung kommt würde ich an Deiner Stelle schnellstens zur ARGE gehen um Hartz IV plus Zuschuss zum Wohnungswechsel zu beantragen.

Auch wenn Du die Ausbildung beginnst, bekommst Du von dort eine Aufstockung zum Lebensunterhalt.

Aber kein Kind der Welt hat einen Mietvertrag im Alter von 10 Jahren geschlossen.

Wenn die Schwester jetzt einfach die Treuhand nach Außen bricht und das Haus veräußert, dann bin ich doch wohl mit 23 auch als normaler Mieter anzusehen.

Mein Vater ist nicht mein Vormund. Ich kann mir so deine Worte schwer vorstellen, dass ich total ohne Recht bin. Niemals!

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@Cristiano96

Wenn die Schwester jetzt einfach die Treuhand nach Außen bricht

Was sie als Eigentümerin tun darf

und das Haus veräußert, dann bin ich doch wohl mit 23 auch als normaler Mieter anzusehen.

Nein, sondern als Haushaltsmitglied ohne mietvertragliche Rechte.

Den feinen, aber bedeutsamen Unterschied solltest du dir merken, falls du mal mit einer Freundin zusammenziehst ohne als Mieter im Mietvertrag zu stehen :-]

G imager761

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@imager761

Jip, aber nach Innen so ohne weiteres nicht. Dort reicht allein ein nachweisbares Verhalten. Abgemacht war sicherlich nicht, dass sie Ihren Vater mit 69 Jahren aus dem Haus wirft und abzockt.

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Übrigens bekomme ich nirgends eine Hilfe, wie die der ARGE, da ich Selbstständig bin.

Bis zur Ausbildung. Doch, bekomme ich jetzt keine Hilfe, da die Einkünfte zu hoch sind.

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@Cristiano96

Aber kein Kind der Welt hat einen Mietvertrag im Alter von 10 Jahren geschlossen

Das stimmt und von daher hättest Du mit dem Vater ausziehen müssen.

Da Du ein eigenes Einkommen hast, musst Du - wie Gänseliesel schon schreibt, Dein Leben nun selbst in die Hand nehmen und versuchen, irgendwo anders Fuß zu fassen.

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Man, du steckst ja echt in der Zwickmühle ! Also, Haus hin oder her. Wichtig bist du und im Moment deine prekäre Situation.

Erstens bist du noch keine 25 Jahre alt ( ??? ) und du bist schätze ich einmal, gerade dabei die erste Ausbildung anzugehen. Die Eltern sind für dich Unterhaltspflichtig und dies solange du noch nicht die/das erste Ausbildung/Studium abgeschlossen hast und noch unter 25 bist. Die Eltern haben die Wahl, entweder per Unterhalt ihr Kind zu unterstützen oder per Naturalien (heißt: Schlafmöglichkeit mit Essen etc bei sich zu Hause anbieten). Bekommst du im Moment keine Hilfe von den Eltern, dann wende dich sofort ans Jugendamt, die sind dafür zuständig und können dir helfen !( Auch bei allen weiteren Problemen die du in diesem Zusammenhang hast )

Den Hund kannst du deinem Vater an die Wohnungstür binden ! Das ist das kleinste Problem. Ansonsten bist du volljährig wie du schreibst und musst dein weiteres Leben jetzt wohl selbst in die Hand nehmen. Das Kindergeld steht übrigens dann D i r zu ! K.

Ich bin der Meinung, dass ich hier solange weiter wohnen kann, wie ich will - nicht wahr?

Nein, kannst du nicht :-O

Zunächst kann die Vermieterin allenfalls wg. angemessener wirtschaftlicher Verwertung des Grundbesitz n. § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB (Eigenbedarfskündigung) wirksam Mietvertrag kündigen.

Dazu müsste sie allerdings schlüssig nachweisen, dass sie niemandem das Haus mit Mietern verkaufen kann, sondern sich nur Interessenten mit Eigenbedarf finden. Und hätte eine verlängerte Kündigungsfrist zu gewähren.

Das alles darf dir aber egal sein: Hat dein Vater als Mieter der Kündigung zum 28.02. zugestimmt, ziehst du mit ihm aus oder wirst kostenpflichtig zwangsgeräumt. Einen eigenen Rechtsanspruch hättest du als Haushaltsmitglied nämlich nicht.

G imager761

Die Frage ist: bist Du Mieter? Kann man verneinen, nach der Sachlage. Gibt es ein Gewohnheitsrecht? Nein, leider nicht Du musst Dir eine andere Wohnung suchen. Geld verdienst Du ja, ansonsten ARGE.