Mieterhöhung?

1 Antwort

Die Mieterhöhung per Januar 2023 war rechtlich inkorrekt, denn eine Mieterhöhung (der Nettomiete ) darf lediglich 15 - 20 % betragen.

Auch die Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung ( Vervierfachung !! dieser bisherigen Vorauszahlung ) - soweit sie nicht durch die letzte Nebenkostenabrechnung begründbar ist, halte ich für sehr fragwürdig.

Heike1301 
Fragesteller
 19.04.2023, 20:12

Also,die haben die Erhöhung aus folgende Grund getätigt: Mietspiegelanpassung.Ich könnte echt verrückt werden.

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wilees  19.04.2023, 20:17
@Heike1301

Werde Mitglied bei einem Mieterbund und frage, ob sich das noch revidieren lässt.

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