Ladendiebstahl?

1 Antwort

Für Ladendiebstahl gilt das Strafmaß des § 242 StGB, was bedeutet, dass vom Gericht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden kann. Gerade bei Personen, die zum ersten Mal beim Ladendiebstahl erwischt werden (Ersttäter), ist erfahrungsgemäß eher mit einer Geldstrafe zu rechnen.

Es kommt auf den Warenwert an, wie hoch die Strafe sein wird, leichter Diebstahl...bis 50 Euronen oder schwerer Diebstahl...wert über 50 Euronen....