Lackschaden durch umgekipptes Fahrrad - wer haftet für den Schaden?

1 Antwort

Wenn der Benutzer des Fahrrades bekannt ist und er sein Rad nicht ordentlich abgestellt hat, zahlt sicher seine private Haftpflichtversicherung. Wenn er eine solche nicht hat, muss er aus eigener Tasche den Schaden bezahlen.