Wer haftet, wenn ein, im Hausflur abgestelltes, Fahrrad beschädigt wird?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Grundsätzlich der Schädiger.

Wenn der nicht zu ermitteln ist, hat man halt Pech.

Der Schadensverursacher haftet. Dies könnte aber selbst der Vermieter oder Eigentümmer sein, wenn er dir erlaubt hat, das Rad im Hausflur abzustellen. Denn er hat damit wohl eine Schutzpflicht übernommen. Aber das ist möglicherweise strittig.

Das glaube ich nicht! Nur weil ich meinen Mietern erlaube das Fahrrad ins Treppenhaus zu stellen garantiere ich ihm schließlich nicht, dass jemand anderes (z. B. ein anderer Bewohner) das Fahrrad beschädigt. Wieso auch?

0