Kündigung?

1 Antwort

Soweit arbeitsvertraglich eine Kündigung nicht ausgeschlossen wurde, und auch sonst keine verlängerte Frist als vereinbart gilt, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist - falls noch Probezeit besteht 2 Wochen - kalendertäglich, ansonsten 4 Wochen zum 15. eines Monats respektive zum Monatsletzten.