Krankheit mit freiem Tag dazwischen?

2 Antworten

Ich habe eine 5 Tages Woche und werde nach Stunden bezahlt (Lohn)

du bist demnach aber an 6 Tagen einsetzbar, somit bekommst du für die AU Tage keine 8 Stunden gutgeschrieben sondern:
40 Wochenstunden : 6 Tage = 6,66 Stunden x 3 Tage AU= 20 Stunden plus 3 x 8 geleistet Stunden = 44 Stunden die man dir bezahlen müsste.

Es wundert mich das der AG dir die AU Tage mit Mo/Die mit 8 Stunden bezahlt, dann kann es natürlich sein das du nur eine 5 Tagewoche im Arbeitsvertrag stehen hast.

Der Arbeitgeber schuldet dir also entweder 4 Stunden (bei einer 6 Tagewoche), oder er zahlt die 8 Stunden (bei einer 5 Tagewoche) vom Mittwoch nach, oder er gewährt dir den freien Mittwoch noch einmal als freien Tag.
Krankheit ist keine Freizeit (handwerksblatt.de)

Dieser Tag wurde von dir als "frei" geplant, Du hättest an diesem Tag nicht gearbeitet.

Da Du gem. deiner Ausführung nach geleisteten Stunden arbeitest, ist das, was der AG macht, meiner Meinung nach rechtens, ja!