Zählt ein grundsätzlcher freier Tag i.d. Woche ( Donnerstag) als Urlaubstag ?

1 Antwort

Wenn sich die Tatsache, daß Du einen freien Tag hast, aus einem Schichtsystem ergibt, das ja nur dann in kraft ist, wenn man auch die restlichen Tage arbeitet, dann ist der Donnerstag ein Arbeitstag, der aufgrund der Zeiteinteilung "zufällig" frei bleibt. Beispiel: Mo, Di, Mi, Fr eine Schicht von 10 Stunden - macht 40 Stunden pro Woche. Do, Sa und So sind frei.

Wenn Dein Arbeitsvertrag generell nur die Arbeit Mo-Mi und Fr vorsieht, dann mußt Du für den Donnerstag (oder für Sa, So) auch keinen Urlaub beantragen, da dies kein Arbeitstag für Dich ist.

Wenn Dein Arbeitsvertrag eine 7-Tage-Woche vorsieht, die in einem bestimmten Schichtsystem belegt wird (wir hatten im Rettungsdienst ein solches Schema), dann muß man selbst für Feiertage, Samstag und Sonntag Urlaub beantragen. Allerdings wären gesetzliche Feiertage nachzuholen, d.h. man hat dann Anspruch auf einen Ersatzruhetag für den durchgearbeiteten Feiertag.

Welches Modell zutreffend ist, sollte Dein Arbeitsvertrag ausweisen. Im Zweifelsfall wendest Du Dich an den Betriebsrat/Personalrat zur Klärung, denn dort sind auf jeden Fall die Einzelheiten der Arbeits- und Tarifverträge, sowie relevante Betriebsvereinbarungen bekannt.