Krankengeld Zahlung?

1 Antwort

Eine erneute Lohnfortzahlung (LFZ) bei lfd. Krankengeldbezug (KG) ist natürlich nicht möglich. Man kann die dieselbe Kuh nicht zweimal melken - entweder wird nur LFZ ausgezahlt oder nur KG.

Die Höchstanspruchsdauer liegt bei 1 oder 2 oder 3 oder mehr Erkrankungen unverändert bei 78 Wochen.

https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/krankengeld-dauer-des-anspruchs-2-hinzutritt-einer-weiteren-krankheit_idesk_PI434_HI2558373.html

Die schon bestehende Krankheit (dieselbe Krankheit) und die hinzugetretene Krankheit bilden eine Einheit, ohne dass es darauf ankommt, ob die hinzugetretene allein oder nur zusammen mit der ersten Krankheit Arbeitsunfähigkeit herbeiführt.

Das KG wird nach § 47 SGB V berechnet - mehr Infos hier:

https://sozialversicherung-kompetent.de/krankenversicherung/leistungsrecht/422-krankengeld-berechnung.html

Für die Krankengeldberechnung ist grundsätzlich das Arbeitsentgelt des Abrechnungszeitraumes maßgebend, welcher vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit bereits abgerechnet wurde.

Gute Besserung für Dich! :-)