Krankengeld Zahlung?
Hallo
Hätte mal fragen wegen Bezug von Krankengeld. Bin angestellter und in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert. Hätte Anspruch auf das höchste Tageskrankengeld . wurde am 28.01.2020 Arbeitsunfähig geschrieben. Die Krankheit dauert leider noch immer an. Die Krankenkasse hat mir ein Schreiben geschickt mit dem aktuellen Tageskrankengeldsatz.
Der liegt laut Aussage meiner Krankenkasse bei Netto 92,84€.
Die Krankenkasse meinte das das Einkommen aus Dezember 2019 herangezogen wurde. Mag ja richtig sein?
Muss die Krankenkasse das Tages Krankengeld nicht in Höhe von 96,23€ zahlen? Das ist der Höchstsatz aus 2020.
Bin wegen einen Kniemeniskus arbeitsunfähig seid 28.01.20 krank geschrieben.
Was ist wenn mann wegen dem Knie krank geschrieben ist bis einschließlich 05.04.2020. und im Krankengeldbezug.Habe seid gestern zusätzlich wieder starke Bandscheiben Probleme und kann mich kaum noch bewegen.
Meine Frage, Würde jetzt eine neue Krankheit dazukommen, müsste die Krankenkasse oder der Arbeitgeber weiterhin zahlen, Lohnfortzahlung 6 Wochen und dann Krankengeld?
Vielen Dank für die Antworten
L.G. Martin
1 Antwort
Eine erneute Lohnfortzahlung (LFZ) bei lfd. Krankengeldbezug (KG) ist natürlich nicht möglich. Man kann die dieselbe Kuh nicht zweimal melken - entweder wird nur LFZ ausgezahlt oder nur KG.
Die Höchstanspruchsdauer liegt bei 1 oder 2 oder 3 oder mehr Erkrankungen unverändert bei 78 Wochen.
Die schon bestehende Krankheit (dieselbe Krankheit) und die hinzugetretene Krankheit bilden eine Einheit, ohne dass es darauf ankommt, ob die hinzugetretene allein oder nur zusammen mit der ersten Krankheit Arbeitsunfähigkeit herbeiführt.
Das KG wird nach § 47 SGB V berechnet - mehr Infos hier:
Für die Krankengeldberechnung ist grundsätzlich das Arbeitsentgelt des Abrechnungszeitraumes maßgebend, welcher vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit bereits abgerechnet wurde.
Gute Besserung für Dich! :-)