Darf jemanden mein Auto Schrotten lassen ohne mein Erlaubnis?

3 Antworten

Wenn Du das nachweisen kannst, dass der frühere Mieter mit dem kostenlosen Abstellen einverstanden war, dann kann man von Dir keine Miete verlangen.

Der Eigentümer hat wahrscheinlich nicht gewusst, wem das Auto gehört. In diesem Falle konnte er das Auto verschrotten lassen.

Allerdings könnte man einwenden, dass der Eigentümer den früheren Mieter hätte fragen müssen. Er hätte den früheren Mieter auffordern müssen, das Auto weg zu schaffen. Insofern hat sich der Eigentümer falsch verhalten. Man könnte also von ihm Schadenersatz verlangen.

Ein Auto ohne TÜV wird für ein Jahr abgestellt. Da kann mir niemand sagen, dass so ein Fahrzeug noch Wert haben kann. Das war Schrott und ist dahin gebracht worden wo es hingehört. Der Schrottpreis dürfte so eben die Abschleppkosten abgedeckt haben.

Schadensersatz gibt es dann wohl kaum.

Stellplatzmiete kann der neue Betreiber wohl allenfalls für die Zeit verlangen wo er zuständig war.

Was allerdings unklar ist, ist woher der denn eigentlich Deinen Namen kennt. Wenn der schon vor der Aktion wußte, dass Du Fahrzeughalter bist hätte er Dich informieren müssen und hätte das Auto nicht einfach verschrotten dürfen.

Er lässt das Auto ungefragt verschrotten, weil er nicht wusste, wer der Eigentümer ist. Danach ist ihm der Eigentümer ganz plötzlich bekannt, damit er noch Standgeld kassieren kann.

Der Herr hätte sich vorher entscheiden sollen: Entweder Verschrottung ohne Standgeld oder Eigentümer ausfindig machen und Standgeld kassieren, aber nicht beides.

Wenn er nicht weiß, wem das Auto gehört, dann weiß er doch ebenfalls nicht, wer Standgeld bezahlen soll.

Seine Handlungen sind sehr widersprüchlich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Kfz-Meister