Hecke durch Zaun ersetzen, umlagefähig?

1 Antwort

Nein, das sind keine Betriebskosten und rechtfertigt auch keine Modernisierungsmieterhöhung nach §559 BGB, falls das die nächste Frage wird.

Er kann aber im Rahmen seiner Pflicht zur Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots einen anderen Gärtner damit beauftragen oder die Intervalle anpassen.