Kosten eines Überfalls absetzbar
Super Forum hier echt. Finde immer neue Fragen zu meiner Steuererklärung. Folgendes ist mir letztes Jahr passiert. Ich wurde Nachts auf dem Nachhauseweg von einer Kriminellenbande überfallen, was in einer heftigen Schlägerei ausartete, die für mich mit der Bewusstlosigkeit und dem Verlust meiner Wertsachen endeten. Der ganze Spaß hat mich gut 250 Euro gekostet. Da wäre die Fahrt mit dem Taxi ins Krankenhaus, (50 Euro hatte ich noch so in der Tasche und wurden deshalb nicht gefunden, diese Trottel), die kostete 20 Euro, dann zwei Nächte im Krankenhaus zusammen 20 Euro plus einmal zum Artz nochmal 10 Euro. Dann ein neues Portmoniae kostete 15 Euro, eine neue Handykarte 15 Euro, ein neues Handy 100 Euro, und Perso plus Führerschein um die 60 Euro. Außerdem war ich eine Woche krankgeschrieben.
Also dafür, dass in meinem Portornaie nur 30 Euronen drinne waren, ein ziemlich teurer Spass.
Kann man da was von angeben, wenn ja wo?
2 Antworten
Angeben kann man es immer.
Es wäre in diesem all sogar eine abzugsfähige aussergewöhnliche Belastung.
Nun die schlechte Nachricht, es hat keine Auswirkung. Alles zusammen keine 300,- Euro.
Die zumutbare Bestunden bei den aussergewöhnlichen Belastungen bemißt sich nach Familienstnd udn Einkommen. Bei 300 Euro kann man sagen, das entweder das Einkommen so gering sein müßte, das man sowieso keine stuern zahlt, oder aber die zumutbare belastung ist höher, als 300 Euro.
Nur wenn im letzten Jahr noch andere (hohe) aussergewöhnlichen Belastungen warn (teuere Heilbehandlungen nciht von der Kasse erstattet, oder Kuraufenthalte wo nicht alle getragen wurde), dann könnte etwas herauskommen.
Die Möglichkeiten bei der Einkommenssteuer hat @binder beschrieben. Wenn die Täter gefasst und strafrechtlich veruteilt worden sind, kannst du natürlich zivilrechtlich gegen sie vorgehen. Wenn es bei ihnen zurzeit nichts zu holen gibt, bleiben dir die Ansprüche 30 Jahre erhalten, und du könntest später nochmals den Gerichtsvollzieher vorbeischicken. Außerdem steht die ein Schmerzensgeldanspruch gegen die Täter zu.