Minijobber einstellen und als Schwerbehinderter bei der Steuer Absetzen

2 Antworten

Der Freibetrag in Höhe von 924,- Euro nach § 33b Abs. 6 ist für Pfegeeistungen, nciht für haushaltsnahe Dienstleistungen. Das geht also nebeneinander.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Aufwendungen für eine Haushaltshilfe können ab 2009 nicht mehr im Rahmen der außergwöhnlichen Belastungen geltend gemacht werden.Solche Aufwendungen sind nur noch über die Steuer anrechenbar entweder als Haushaltsnahe Beschäftigung oder Dienstleistungen. Auch für Heim-und Pflegeunterbringung gibt es ab 2009 keine Möglichkeit mehr, einen Höchstbetrag von 924 bzw. 624€ -wie im Vorjahr- geltend zu machen. Du bekommst aber nach wie vor den Behindertenpauschbetrag von 570€.