Kleinanzeigenverkauf ,Gewährleistung bei Abholung?
Folgender Sachverhalt:
Ich habe heute Mittag (13Uhr) einen Plattenspieler über Kleinanzeigen verkauft.
Der Käufer war hier bei mir ,hat das Gerät mindestens 30 Minuten getestet (Pitch,Antiskating usw).
Nach besagter halben Stunde hat er das Gerät gekauft und gleich per Paypal Freunde bezahlt.
Der Käufer war mit ner Tasche hier und hat dann den Plattenspieler auf sein Fahrrad gepackt und ist von dannen gezogen.
Jetzt um 22 Uhr bekomme ich 2 Nachrichten:
1) Der Plattenspieler schaltet beim Abspielen angeblich plötzlich ab!
und jetzt, eine halbe Stunde später ,der Plattenspieler geht überhaupt nichtmehr!
Der Dreher hat hier Präzise ohne Probleme seinen Dienst getan und plötzlcih soll der nach dem Transport nichtmehr gehen?
Vieleicht ist dem der Dreher während dem Transport runtergeknallt und versucht jetzt eine Rückgabe weil er den Plattenspieler selber über den Jordan gebracht hat!
Wie verhalte ich mich nun ?
Um wie viel Geld geht es hier eigentlich?
100 €
1 Antwort
Hast du die Gewährleistung rechtswirksam ausgeschlossen? Wenn nein, weißt du jetzt, was du vergessen hast.
Grundsätzlich muss der Käufer hier aber nachweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufes bestand. Das dürfte ihm schwerfallen.
Das würde ich nicht machen, sondern ihm mitteilen, dass das Gerät ausgiebig vor Ort getestet wurde und funktionstüchtig war, und dass du einen unsachgemäßen Transport oder eine nachträgliche Beschädigung nicht ausschließen kannst. Gekauft wie gesehen. Nicht auf Diskussionen einlassen. Wie Answer123 schon geschrieben hat, wäre der Ausschluss der Mängelgewährleistung hilfreich gewesen, aber ich würde mich auf das Gekauft wie gesehen und den Funktionstest beschränken.
Hast Recht @Orgel Zum Glück habe ich noch rechtzeitig deine Antwort hier gelesen. Ich muss ja auch keinen schriftlichen Kleinkrieg herausprovozieren.
Wenn dem der Dreher tatsächlich beim Transport runtergefallen ist (was ich vermute) kann ich zwar seine Frustration verstehen aber nicht das Verhalten den selbst verursachten Schaden auf den Verkäufer abwälzen zu wollen.
Zum Glück hat der per Paypal Freunde bezahlt! Man stelle sich vor auch noch mit Käuferschutz wo schon seine Behauptung reicht das Paypal " Sie haben Recht" sagt und ich das Fahrradtransportrisiko auch übernehmen müsste.
Wenn dem der Dreher tatsächlich beim Transport runtergefallen ist (was ich vermute) kann ich zwar seine Frustration verstehen aber nicht das Verhalten den selbst verursachten Schaden auf den Verkäufer abwälzen zu wollen
Auch gut möglich: Es kommt auch häufig vor, dass man ein defektes baugleiches Gerät zu Hause stehen hat, und sich das auf eine solche Art kostenlos austauschen lässt. Es wird reklamiert und wenn sich der Verkäufer auf die Rückgabe einlässt, dann bekommt der Verkäufer das defekte Gerät zurück, der Käufer das Geld zurück und er behält das funktionstüchtige Gerät.
Ich habe Ihm jetzt geantwortet.
Dank eurer Hilfe Sachgemäß ,Ich bin etwas Impulsiv bei sowas ;-)
Ich habe mich jetzt auf "Gekauft wie Getestet und gesehen" berufen.
Mal sehen ob er zum Anwalt rennt,ich hab zum Glück eine Rechtschutz
Wegen 100 € wird niemand, der halbwegs bei Verstand ist, einen Rechtsstreit mit unsicherem Ausgang anfangen.
Natürlich nicht ,bei einem Privatverkauf und nach 30 Minuten Testphase .Aber stimmt schon,sollte man machen. Dann werde ich dem Kandidaten mal Fragen ob ihm der Plattenspieler rein zufällig auf dem nachhauseweg vom Fahrrad gefallen ist.