Kleinanzeigenverkauf ,Gewährleistung bei Abholung?

Answer123  23.06.2023, 23:05

Um wie viel Geld geht es hier eigentlich?

Liverstein 
Fragesteller
 23.06.2023, 23:22

100 €

1 Antwort

Hast du die Gewährleistung rechtswirksam ausgeschlossen? Wenn nein, weißt du jetzt, was du vergessen hast.

Grundsätzlich muss der Käufer hier aber nachweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufes bestand. Das dürfte ihm schwerfallen.

Liverstein 
Fragesteller
 23.06.2023, 22:58

Natürlich nicht ,bei einem Privatverkauf und nach 30 Minuten Testphase .Aber stimmt schon,sollte man machen. Dann werde ich dem Kandidaten mal Fragen ob ihm der Plattenspieler rein zufällig auf dem nachhauseweg vom Fahrrad gefallen ist.

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orgel  23.06.2023, 23:04
@Liverstein

Das würde ich nicht machen, sondern ihm mitteilen, dass das Gerät ausgiebig vor Ort getestet wurde und funktionstüchtig war, und dass du einen unsachgemäßen Transport oder eine nachträgliche Beschädigung nicht ausschließen kannst. Gekauft wie gesehen. Nicht auf Diskussionen einlassen. Wie Answer123 schon geschrieben hat, wäre der Ausschluss der Mängelgewährleistung hilfreich gewesen, aber ich würde mich auf das Gekauft wie gesehen und den Funktionstest beschränken.

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Liverstein 
Fragesteller
 23.06.2023, 23:15
@orgel

Hast Recht @Orgel Zum Glück habe ich noch rechtzeitig deine Antwort hier gelesen. Ich muss ja auch keinen schriftlichen Kleinkrieg herausprovozieren.

Wenn dem der Dreher tatsächlich beim Transport runtergefallen ist (was ich vermute) kann ich zwar seine Frustration verstehen aber nicht das Verhalten den selbst verursachten Schaden auf den Verkäufer abwälzen zu wollen.

Zum Glück hat der per Paypal Freunde bezahlt! Man stelle sich vor auch noch mit Käuferschutz wo schon seine Behauptung reicht das Paypal " Sie haben Recht" sagt und ich das Fahrradtransportrisiko auch übernehmen müsste.

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orgel  23.06.2023, 23:49
@Liverstein
Wenn dem der Dreher tatsächlich beim Transport runtergefallen ist (was ich vermute) kann ich zwar seine Frustration verstehen aber nicht das Verhalten den selbst verursachten Schaden auf den Verkäufer abwälzen zu wollen

Auch gut möglich: Es kommt auch häufig vor, dass man ein defektes baugleiches Gerät zu Hause stehen hat, und sich das auf eine solche Art kostenlos austauschen lässt. Es wird reklamiert und wenn sich der Verkäufer auf die Rückgabe einlässt, dann bekommt der Verkäufer das defekte Gerät zurück, der Käufer das Geld zurück und er behält das funktionstüchtige Gerät.

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Liverstein 
Fragesteller
 24.06.2023, 00:01
@orgel

Ich habe Ihm jetzt geantwortet.

Dank eurer Hilfe Sachgemäß ,Ich bin etwas Impulsiv bei sowas ;-)

Ich habe mich jetzt auf "Gekauft wie Getestet und gesehen" berufen.

Mal sehen ob er zum Anwalt rennt,ich hab zum Glück eine Rechtschutz

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Answer123  24.06.2023, 18:11
@Liverstein

Wegen 100 € wird niemand, der halbwegs bei Verstand ist, einen Rechtsstreit mit unsicherem Ausgang anfangen.

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