Hörgerät zur Probe?
Meine Frau soll ein Hörgerät erhalten.
Um das bestmögliche Hörgerät für Sie zu beschaffen, soll sie jeweils für 2-3 Wochen verschiedene Modelle testen.
Mir wäre wichtig, dass wenn sie ein Testgerät hat und dieses beschädigt/gestohlen/verloren oder sonst was damit pasdiert keine erheblichen Kosten auf uns zu kommen.
Kann man sich dagegen absichern, denn schließlich ist ja eine Test-und Trageprobe kein eigenes Gerät das angeschafft und gekauft wurde.
Vielen lieben Dank für Ihre Unterstützung.
Viele liebe Grüße
R.W.
Wieso fragst du das nicht den Akustiker ?
Weil meine Frau die Verordnung bekommen hat und noch kein persönlicher Termin stattgefunden hat. Es ist immer besser sich vorher schlau zu machen, als nacher dumm dazustehen.
2 Antworten
Das solltest Du mit dem Hörgeräteakustiker, der das Gerät ausleiht, besprechen. Mit der Leihe des Geräts kommt ein Vertrag zustande. Und in dem ist üblicherweise geregelt, wer den Schaden zu tragen hat, wenn das Gerät kaputt oder abhanden gekommen ist. Sinnvoll wäre es, dass dort geregelt wird, dass man nur bei "grober Fahrlässigkeit und Vorsatz" haftet. Dann seid Ihr weitgehend abgesichert.
Vermutlich wird der Akustiker selbst eine sog. Ausprobeversicherung anbieten/vermitteln können, wenn man nachfragt. Sicher mit Selbstbeteiligung.
P.S.: Man kann alles versichern. Es ist aber nicht immer sinnvoll.