FÜHRERSCHEIN-ENTZUG

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Die FRage ist, ist es eine Straftat die begangen wurde, oder ist es ein Bußgeld mit Fahrverbot.

Die Fahrverbote für ein paar Wochen und Monate, kommen nciht ins Strafregister.

Erst wenn eine Straftat begangen wird mit einer vom Gericht verhängten Strafe, wobei dann das zusätzliche Mittel des Entzuges der Fahrerlaubnis verhängt wird und der Führerschein danach neu gemacht werden muss, erst dann wird es ins Zentralregister (Strafregister) eingetragen.

Die Bußgelder mit den kurzzeitigen Fahrverboten, sind nur in Flensburg eingetragen.