Kfw 124 Kredit?

2 Antworten

Das ist ja keine einfache Frage. Und meines Erachtens kann darauf nur die KfW antworten. Ich persönlich gehe allerdings nicht davon aus, dass die Konditionen im Kreditvertrag deine Lebenspartnerin zwingen können, für immer in der entsprechenden Wohnung gemeldet zu sein (ich will dir nicht zu nahe treten, aber eine Trennung oder Scheidung ist ja grds. möglich)... sofern ein Kreditnehmer dort offiziell gemeldet ist, sollte dies m.E. ausreichen. Wende dich aber bitte besser an die KfW...

Wie willst Du denn sonst die Eigennutzung durch die Kreditnehmer nachweisen.