Krankschreibung für eine planbare OP?
Ich habe eine OP in eine Arbeitsfreie Woche gelegt (Arbeite im Jobsharing) und jetzt stellt der AG die Arbeitszeitpläne gerade um.
Wenn das jetzt nicht mehr mit der Planfreiwoche passt, muß ich die OP absagen oder kann ich mich für die Woche krank schreiben lassen?
Hab den AG schon drauf aufmerksam gemacht, er schaut sich das ganze mal an.
2 Antworten
Bei einer medizinisch notwendigen OP mit ggf. auch langen Wartezeiten wirst du die OP nicht verschieben müssen, weil der AG die Zeitpläne ändert.
Letzten Endes ist es aber immer eine Frage der Zumutbarkeit. Ist es dir zumutbar, die OP zu verschieben? Ist es dem AG zumutbar, für diese Zeit jemanden anderes einzuteilen? Das kann man mit den gegebenen Informationen nicht beantworten.
planbare OP?
bedeutet was ..... medizinisch notwendig oder "Schönheits-OP"
ersteres - dafür erhältst Du eine AU-Bescheinigung, letzteres - dafür musst Du im Falle X Urlaub nehmen.
es zählt alleine die medizinische Notwendigkeit ..... also informiere den AG über diese geplante OP, welche Du bis dato freundlicherweise bereit warst in Deiner freien Woche vornehmen zu lassen.
medizinisch Notwendig aber ohne Eile- Trommelfell, Innenohr.