Kann Vorkaufsrecht gegen Entgelt an Dritten abgetreten werden?

2 Antworten

Wenn es sich um ein Vorkaufsrecht für ein Grundstück handelt § 1098 BGB (das also durch eine notarielle Beurkundung bestellt udn im Grundbuch eingetragen ist), kann man es nur verkaufen, oder übertragen, wenn dies im Vertrag vereinbart wurde (§ 473 BGB).

Bei juristischen Personen gelten die §§ 1059 a BGB analog.

Eigentlich kann das Vorkaufsrecht nicht abgetreten werden. Die Ausnahme hat aber wfwbinder zutreffend dargestellt. Sie leitet sich direkt aus § 473 Satz 1 BGB ab.