Kann sie mein Geld behalten?

2 Antworten

Meiner Meinung nach steht Dir der volle Betrag zu.

Zu leisten von Deiner Freundin! Egal ob die das vom Veranstalter zurück bekommt oder nicht!!!

Denn Deine Freundin ist, wenn ich das richtig verstehe, zurückgetreten, nicht Du!

Wenn Du eine Reise für Dich gebucht hast und ein Rücktritt zur Erstattung der Anzahlung führen würde, dann kannst Du natürlich genau dieses ausüben. Der vereinfachte Fall wäre (sofern der Name auf die andere Freundin umgeschrieben werden kann), dass Du nicht Deinen Urlaubsvertrag kündigst und die Anzahlung bekommst (was den Platz in der Buchung verwirken könnte), sondern die andere Freundin Dir den Anzahlungsbetrag einfach gibt.

Es ist doch logisch, dass wenn Du eine Anzahlung geleistet hast, aber die Reise nun so nicht stattfindet, dass Du diesen Betrag zurückbekommst... entweder direkt vom Reiseveranstalter per Stornierung der Buchung oder von der anderen Freundin als Nutzniesserin der Anzahlung.