Kann man vier Monate im Voraus anstatt drei kündigen?
Guten Tag,
ich arbeite in einem Unternehmen seit 11 Monaten. Die vertragliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Kann ich meine Kündigung vier Monate im Voraus einreichen, da ich noch vier Wochen Resturlaub habe und somit hätte der Arbeitgeber auch mehr Zeit, um Ersatz zu finden? Danke.
5 Antworten
Ja, das kannst du so machen. Gib in der Kündigung einfach den Tag an, zu dem du aus dem Unternehmen ausscheiden möchtest. Beachte, dass dir dein Arbeitgeber den Urlaub u.U. nicht gewähren muss.
Außerdem könntest du deinen Resturlaub auch in den 3 Monaten der Kündigungsfrist nehmen (wieder vorausgesetzt der Arbeitnehmer gewährt ihn dir). Dadurch müsstest du trotz 3-monatiger Kündigungsfirst nur noch 2 Monate arbeiten. Bedeutet für dich, du bist einen Monat weniger an das Unternehmen gebunden.
Wenn es z.B. in dem Zeitraum, in dem du Urlaub nehmen möchtest, schädlich für das Unternehmen wäre, dir Urlaub zu gewähren, kann das Unternehmen dir den Urlaub verwehren (z.B. aufgrund von vorübergehendem Personalmangel in deiner Abteilung). Dies sollte in der Regel aber nicht der Fall sein.
Ok, aber dann soll der Resturlaub ausgezahlt werden?
Du kannst vorher kündigen.
Mal was grundsätzliches:
In allen Verträgen mit Kündigungsfristen handelt es sich immer um Mindestfristen.
Eine Kündigung vorher auszusprechen ist erlaubt, eine Kündigung zu spät auszusprechen ist blöd/doof und führt zu einer späteren Vertragsauflösung!
Ja, das kannst du.
Kannst Du machen.
"Beachte, dass dir dein Arbeitgeber den Urlaub u.U. nicht gewähren muss"
– Wie meinen Sie das?
Ja genau, mein Plan war eben, im dritten Monat der Kündigungsfrist meinen Resturlaub zu nutzen und somit nur zwei Monate anstatt drei zu arbeiten.