miete zahlen, ohne zugang zu haben?

1 Antwort

Das Grundproblem ist -wenn Beide im Mietvertrag stehen- daß sich der Vermieter entscheiden kann, von wem er sich die Miete aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung Beider holen will. Natürlich von dem, den er als am solventesten vermutet. D.H., schon mal der (Ex-)Freundin "freundschaftlich" mitteilen, daß Du sie im internen Ausgleich auf Schadensersatz in Anspruch nehmen wirst/mußt, wenn sie sich weiterhin so verhält. Und eine Lösung finden, daß Beide den Vertrag kündigen. Verzwickte Lage, die eigentlich nur einvernehmlich gelöst werden kann, da ist der Schadensersatz-Hinweis nicht unbedingt hilfreich. Aber "Krallen" solltest Du schon zeigen!