AUFBEWAHRUNGSFRIST für VV-Belege bei Klage ( Privatleute ) ????

Juli 2007 - Bescheid zum Steuerjahr 2006 , akzeptiert / keine Nachfragen usw mit VV

Ablauffrist für VV-Belege für Privatleute = 2 Jahre , aber gilt das Bescheid-Datum oder das Ende des betr. Kalenderjahres vom Bescheid , also 31.12.2007 ????

Sept. 2009 - Bescheid zu 2007

Winter 2009/2010 - ca 2 Jahre 4 Monate nach Bescheid 2007 werden die meisten VV-Belege entsorgt

Ende Febr. 2010 - unerwartet plötzlich eine Nachfrage des FA zu Steuer 2006 ( nach 2, Jahren 8 Monaten nach Bescheid ) , Zweifel an Fremdvermietungsabsicht einer Wohnung , ( im wensentlichen = Zuordung von Belegen ) Reaktion der Steuerzahler

Juli 2010 - Änderungsbescheid zu 2006 ( nach 3 Jahren nach Bescheid )

Einspruch / Nachfragen nach bzgl. der inneren Kenntnisse / neuen Tatsachen = keine Reaktion des FA

Klage vor dem FG

jetzt gerade Urteil des FG Die Beweislast für Belege liegt NUR beim Kläger . Dass das FA indirekt für ,,Unerreichbarkeit" von Beweismitteln durch ,,Verstreichen-Lassen" einer 2-Jahres-Frist mitverantwortlich sei dass eine ,,Beweisaufnahme ohne überzeugendes Ergebnis" zustande gekommen sei, ist uninteressant . Allein den Kläger nur allein treffe die Beweislast . Die Hinterfragung von ,,Neuen Tatsachen" sei egal , es sei nicht zu hinterfragen , wie das FA zu dem Zweifel kam , allein das Ergebnis sei ausreichend , dass die Zweifel berechtigt seien.

FRAGEN -- wann ist das korrekte Ende der Ablauffrist ? -- ist die Sichtweise der FG so richtig ?

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@ Privatier 59

Lieber Privatier , ja , wenn ich als Privatmann nur ca 300 Belege pro Jahr hätte , würd ich es genauso machen , bei mir als Privatmann fallen aber pro Jahr ca 2.500 Belege an. Hierzu gibt es vom Gesetz her - zur Absicherung - bestimmte Ablauffristen für die Aufbewahrung von Belegen , nicht ohne Grund , die liegen bei Privatleuten im VV-Bereich vom Grundsatz bei 2 Jahren , bei Gewrerbetreibenden bei 6 bis 10 Jahren , allerdings gibt es hier Hemmnisfristen usw. die kompliziert sind . All das ist geregelt zur Sicherheit und Entlastung des Steuerzahlers u.a. , auch wenn ich hier kein Profi bin . Hier geht es mir bei der Beantwortung meiner Frage nicht um persönliche Meinungen, sondern um Fachwissen aus dem STEUERRECHT !!!!

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in der Regel ist die Bank verpflichte eine automatische Meldung abzugeben bei 15.000 € , geprüft wird aber evtl. auch bei bestimmten ,,Ungereimtheiten" z.B. bei 10.000 € , aber auch z.B. Versicherungen müssen Kontroll-Mitteilungen bei Verdachtsmomenten an das FA melden bei deutlich geringeren Beträgen

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Du hast nur Chancen, wenn

-- du eine anerrkannt eheähnliche Beziehung nachweisen kannst

-- du nachweist , wo dein soig ,,Lebensmittelpunkt" liegt ( beruflich / privat ) , d.h. du musst nachweisen , dass du ( auch vorher ) eigentlich bei deinem Lebensgefährten leben ,,wolltest" Diese Nachweise sind sehr schwierig und werden häufig von FA bestritten . Du wirst dich wohl an einen Steuerberater wenden müssen .

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Das ist etwas komplizierter !!!! Zuerst solltest du zur Stadt gehen , dort nach Anträgen für Zuschüsse für behinderten-gerechten Umbau fragen , dto zur Bank , denn auch dort gibt es spezielle Staatliche Förderprogramme . Selbst wenn das Finanzamt dir beantragte Kosten ablehnt , müssen solche Kosten trotzdem ( Höchstgrenze ) anerkannt werden über Sonderausgaben agB . zu der Problematik der Anerkennung solltst du im Internet googleln, denn dazu gibtb es höchstrichterliche Urteile,m und man kann manchmal Falsches machen !!!! Z.B. richtet sich soetwas nach der Art und dem Grad der Behinderung, der Zwangasläufigkeit uswDazu solltest du ruhig deinen zust. Finanzbeamten fragen , die sind oft freundlicher , als man denkt .

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01.- auf jeden Fall dem Vermieter Bescheid sagen , schriftlich. Gemacht werden muss ja sowieso etwas , entweder durch dich oder den Vermieter . 02.- nach der Ursache suchen , da gibt es viele . z.B. Aussenwand / Luftzirkulation / Kältebrücke usw usw Die Ursachensuche sollte ein versierter neutraler Sachbearbeiter machen , wichtig sind da zuerst die Messung des Taupunktes bei best Luftfeuchte / usw usw usw Kondenswasserbildung wie und wo usw usw

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