schau in Dein Vertragswerk, wir kennen es ja nicht

auch hilfreich die Suchfunktion hier im Forum http://www.finanzfrage.net/frage/uebernehmen-rechtsschutzversicherungen-auch-die-kosten-fuer-mediation

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je nach Kreditkartenanbieter nehm ich an. Bei meiner hafte ich bis zur Sperre mit 50 Euro-gesetzlich erlaubt ist seitens der Bank bis zu 150 Euro Haftung vorzugeben.

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hierzu hab ich unlängst einen Bericht gelesen-leider gibts da keine Zuzahlungen, möchtest Du nachlesen, hier der Link: http://www.allgemeine-zeitung.de/wirtschaft/geld-und-recht/krankenkasse-muss-kosten-fuer-den-sportverein-nicht-uebernehmen_13701194.htm

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Soweit ich das mitbekommen habe, sieht es nun so aus: Mehr Lohn soll es für 220 000 Beschäftigte geben-dies Jahr 3 Prozent-nächstes Jahr nochmals 2.1 Prozent.

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Aus Sicht des Gesetzgebers ist man -wenn nur kirchlich getraut, nichts anderes als eine normale nichteheliche Lebensgemeinschaft. mehr dazu http://www.focus.de/finanzen/recht/paare_ohne_trauschein/tid-27359/nichteheliche-lebensgemeinschaften-wie-sie-mit-partnerschaftsvertraegen-die-wilde-ehe-zaehmen_aid_820899.html

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die Gebühren sind sehr unterschiedlich, hab aktuell dies gelesen zum Raum Aachen zum Beispiel: http://www.aachener-zeitung.de/lokales/region/friedhofsgebuehren-aachen-besonders-teuer-1.703927

ein Bestattungsunternehmen sollte Deine Fragen beantworten können,wende Dich dort hin.

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gefühlsmässig hätte ich das verneint, aber google hat mich auf ein Urteil vom Landgericht Berlin gestossen, das anderes besagt, siehe hier: http://www.rechtstipps.de/mieten-vermieten/mietalltag/mieter-hat-einsichtsrecht-in-die-verbrauchsdaten-seiner-mitmieter

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ruhig bleiben, Toleranz üben und lies hierzu: http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Arnsberg_8-K-167912_Fahnenmast-mit-BVB-Fahne-stellt-keine-wohngebietsfremde-Nutzung-dar.news16324.htm

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bin skeptisch weil

Da bin ich wirklich skeptisch, bedenkt man, daß dann hochwassergefährdete Stellen evtl. nicht durch öffentliche Schutzmaßnahmen gesichert werden würde- und: es würden viel mehr Leute in Gefahrenzonen bauen- und in Folge mehr Risiko aufgebaut werden, daß wiederrum zu hohen Schadenszahlungen der Versicherungen führen würde.

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denkbar, sogar wenn die Mutter im selben Haushalt wohnen würde (falls selbst noch minderjährig), siehe Urteil anbei http://www.kostenlose-urteile.de/BVerwG_BVerwG-5-C-1211_Grosseltern-haben-Anspruch-auf-Pflegegeld-fuer-Enkelkind-bei-minderjaehriger-Mutter.news13122.htm

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nein direkt nicht- aber das Einkommen wird natürlich mit angesehen, wenn s drum geht, zu prüfen, wieviel das Kind leisten kann für die Pflege. Ist dann oft der Fall, wenn die Tochter z.B Hausfrau ist ohne Einkommen, dann wird das Einkommen vom Schwiegersohn unter die Lupe genommen.

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genau kann ich dir das nicht sagen, aber eins ist sicher: 1600 Euro ist Dein Schonvermögen netto/pro Monat. Bei Eheleuten bleiben 2880 Euro sicher. Dann hat man noch die Möglichkeit, Unterhalt für die eigenen Kinder dagegen zu rechnen und Kosten für die eigene Altersvorsorge.

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ich würde mich auf so was nicht einlassen-da ist man ja gläsern! Was gehts den Versicherer an, wieviel Kilometer ich fahre... sowas würde ich nicht haben wollen.

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das kann durchaus passieren, hab das gefunden http://www.baulinks.de/webplugin/2011/1020.php4

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