Kann ich meine BAV kündigen und mir den Rückkaufswert auszahlen lassen?
Guten Tag, ich brauche bitte einen Rat von Versicherungsfachleuten zu meiner BAV. Ich bin 61 Jahre alt und erhalte seit 2010 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Meine BAV (Gehaltsumwandlung) läuft seit 2002 und wurde in 2004, nach meinem Beschäftigungsende, auf mich übertragen und auch von mir beitragsfrei gestellt. Als Rentenzahlungsbeginn ist der 1.11.2020 vorgesehen. Kann ich jetzt schon meine BAV kündigen und mir den Rückkaufswert auszahlen lassen ?
2 Antworten
Unverfallbare Anwartschaften können nur sehr bedingt abgefunden werden. §§ 2 und 3 BetrAVG gelten entsprechend. Eine Kündigung bedeutet nicht, dass das Kapital verfügbar wird.
Beiträge aus Entgeltumwandlung sind immer sofort unverfallbar.
Du kannst die Rente oder Kapitalleistung abrufen, sobald du gesetzliche Altersrente beziehst. Ohne Rentenbescheid der DRV keine Kohle aus der bAV.