Kann ich einen Scheck, der für eine andere Person ausgestellt wurde, auf mein Konto einreichen?
Reicht die Unterschrift der Berechtigten auf der Rückseite, wenn mir diejenige die Scheck gibt? Und kann ich ihn dann auf mein Konto einreichen?
1 Antwort
Kennst Du den Unterschied zwischen Inhaber- und Orderscheck? Das ist der rote Rand. Fehlt der, ist es ein Inhaberscheck und der kann -wer hätte es gedacht- von jedem Inhaber eingelöst werden. Unterschrift ist nur vom Aussteller nötig, ansonsten von niemand. Hilfreich wäre natürlich, das Konto anzugeben auf dem der Gegenwert gutgeschrieben werden soll. Ansonsten müßte die Bank erst mal eine Umfrage unter ihren Millionen Kunden starten. Um das zu vermeiden, hält jede Bank entsprechende Formulare bereit.