Kann ich Bahncard 100 von der Steuerabsetzen oder die 30 Cent pro km?

1 Antwort

Die Kosten für die Beschaffung einer Bahncard sind beim Arbeitnehmer grundsätzlich als Werbungskosten abzugsfähig, wenn er regelmäßig mit der Bahn Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und/oder Auswärtstätigkeiten durchführt. Die mögliche private Mitbenutzung der Bahncard kann dabei unberücksichtigt bleiben. Aufwendungen für den Erwerb der Bahncard 100 sind im Kalenderjahr der Zahlung als Werbungkosten absetzbar. Ausgaben für die Bahncard sind keine regelmäßig wiederkehrenden Ausgaben i.S.d. § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG (FG Baden-Württemberg , 17.01.2008 - 6 K 2192/07, DStRE 2009, 133, Revision wurde eingelegt, das Verfahren jedoch nach Rücknahme der Revision eingestellt; BFH-Beschluss, 25.08.2008 - VI R 8/08). http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/bahncard.html