BahnCard 100 - Für 2 Jahre abzusetzen?

4 Antworten

Hallo Kerstin, bei den Ausgaben in der Steuererklärung bei nichtselbständiger Tätigkeit gilt i.d.R. das sog. Abflussprinzip. D.h. es ist entscheidend, wann die Ausgabe getätigt wurde, nicht für welches Jahr der angeschaffte Gegenstand verwendet wird. In Deinem Fall wäre das für beide Bahncard-Zahlungen das Jahr 2017.

Du solltest natürlich nochmal prüfen, ob die Überweisung von Deinem Konto auch tatsächlich im Dezember abgegangen ist u nicht nderst im Januar gebucht wurde. Falls das Geld im Januar vom Konto abging, dann gehören die Kosten natürlich in die StErkl 2018.

Mehr dazu hier: https://www.steuerberaten.de/tag/abflussprinzip/

Viele Grüße!

Ich habe gelesen, dass bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel die Entfernungspauschale auf 4.500,-€ begrenzt ist und dass es umstritten sei, ob eine Bahncard im Abflußjahr abgesetzt oder auf Nutzungsjahr umgelegt werden kann. Außerdem würde das FA den höheren Betrag ansetzen, also wenn die km-Pauschale 5000,-€ wäre, gedeckelt auf 4500,-€ und die bahncard nur 4100,-€ kostet, werden 4500,-€ als Werbungskosten abgesetzt.

Ich würde also Zeile 31 ausfüllen und in Zeile 35 die Kosten für eine Bahncard angeben.

Absetzen kann man einen Hut oder einen Ministerpräsidenten.

Bei der Steuer heisst das "als Werbungskosten geltend machen".

Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gibt es die Entfernungspauschale (30 Cent pro Kilometer einfache Entfernung).

Dabei ist es egal, ob Du mit oder ohne Bahncard fährst, mit dem Auto unterwegs bist oder dort hin reitest.

Schnell mal klug gescheißert, aber keine sinnvolle Antwort gegeben, bzw. keine Frage beantwortet.

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@Kerstin787

Schnell mal weniger klug völlig daneben, was?

Nein, Du kannst keine Bahncard absetzen - besser so?

Und - Du kannst auch keine 500 km absetzen.

Du kannst die Entfernungspauschale geltend machen.

Aber wozu schreibe ich das denn nochmal - es interessiert Dich ja nicht.

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Du willst nach PKW Kilometer abrechnen und dann nochmals nach echten Kosten ? Aber besten dann noch mal doppelte Haushaltsführung.

Geld verdienst du oder ist das eher eine Ausgabe.

Du kannst nach dem abrechnen was du tatsächlich machst - ohne zu schwindeln