Kann eine Bausparkasse die Teilung eines Bausparvertrages ablehnen?

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Ich weiß nicht, von welcher Bausparkasse Du sprichst, aber hier mal exemplarisch die Regelungen der Bausparkasse Schwäbisch Hall:
Teilung
Bei einer Teilung kann Ihr Bausparvertrag in einen oder mehrere Teilverträge aufgeteilt werden. Bedingung ist, dass jeder Teilvertrag den Anforderungen der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge entspricht. 

Das heißt zum Beispiel, dass jeder neu entstandene Bausparvertrag eine Bausparsumme von mindestens 10.000 EUR (in der Tarifvariante AM und Schwäbisch Hall Tarif Fuchs XM 25.000 EUR) haben soll. Das Guthaben wird in der Regel im gleichen Verhältnis wie dieBausparsummen geteilt. 

Bei der flexiblen Teilung (nicht in der Tarifvariante AM und Schwäbisch Hall Tarif Fuchs XM) können die Bausparsummen und das bereits angesparte Bausparguthaben je nach Bedarf flexibel aufgeteilt werden. 

Der Vertrag kommt so früher in die Zuteilung und kann für eine anstehende Finanzierung verwendet werden. 

Die restlicheBausparsumme und das restliche Bausparguthaben werden auf einem zweiten Vertrag angelegt. DieBausparsummen beider Verträge entsprechen so der Bausparsumme des ursprünglichen Vertrages.

 Für eine Teilung ist die Zustimmung der Bausparkasse erforderlich.

 Wurde bereits eine Treueoption erklärt, entfällt die Möglichkeit eine Treueprämie zu beanspruchen. In diesem Fall kann eine Zuteilung zur Inanspruchnahme des Darlehens frühestens nach 12 Monaten erfolgen. Nehmen Sie die staatliche Bausparförderung in Anspruch, dann gelten einige Besonderheiten, auf die wir Sie im konkreten Fall natürlich hinweisen werden.