Käufer verlangt Teilbetrag zur Reparatur?

2 Antworten

Ich habe im angeboten den Laptop zurück zu schicken und ihm sein Geld wieder zu geben, das möchte er aber nicht.

Mehr musst Du ihm nicht anbieten, speziell dann nicht, wenn Du kaufvertraglich die Sachmängelhaftung rechtssicher ausgeschlossen hast.

Du hast ihm die Rücknahme angeboten, wenn er das nicht will, hat er selbst Schuld.
Du kannst ja so überhaupt nicht nachvollziehen ob diese Mängel überhaupt bestehen, somit soll der K. mit dem Laptop glücklich werden.

Anton490 
Fragesteller
 20.07.2023, 13:19

Hallo, danke für die schnelle Antwort, wissen sie ob es dafür Paragrafen auf die ich mich beziehen kann ?

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Schubert610  20.07.2023, 13:22
@Anton490

Nein, du hast es doch bestimmt schriftlich abgespeichert das du den Laptop zurücknehmen würdest, da braucht es keinen Paragraphen.

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FrauEichhorn  20.07.2023, 23:35
@Anton490

439 BGB. Zwar kann der Käufer Repartur oder neuen Artikel verlangen (Abs. 1), dieses kannst du aber ablehnen (Art. 4), wenn es für dich unverhältnismäßig ist. Du hast also nun alles richtig angeboten.

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