Käufer verlangt Teilbetrag zur Reparatur?
Hallo, ich habe einen gebrauchten Laptop auf Kleinanzeigen verkauft, nun hat der Käufer am Mängel festgestellt welche mir nicht bekannt waren. Der Käufer verlangt das ich einen Teilbetrag zur Reparatur zahle. Ich habe im angeboten den Laptop zurück zu schicken und ihm sein Geld wieder zu geben, das möchte er aber nicht. Muss ich ihm das Geld für die Reparatur (Teilbetrag) nun zahlen ?
2 Antworten
Ich habe im angeboten den Laptop zurück zu schicken und ihm sein Geld wieder zu geben, das möchte er aber nicht.
Mehr musst Du ihm nicht anbieten, speziell dann nicht, wenn Du kaufvertraglich die Sachmängelhaftung rechtssicher ausgeschlossen hast.
Du hast ihm die Rücknahme angeboten, wenn er das nicht will, hat er selbst Schuld.
Du kannst ja so überhaupt nicht nachvollziehen ob diese Mängel überhaupt bestehen, somit soll der K. mit dem Laptop glücklich werden.
Nein, du hast es doch bestimmt schriftlich abgespeichert das du den Laptop zurücknehmen würdest, da braucht es keinen Paragraphen.
439 BGB. Zwar kann der Käufer Repartur oder neuen Artikel verlangen (Abs. 1), dieses kannst du aber ablehnen (Art. 4), wenn es für dich unverhältnismäßig ist. Du hast also nun alles richtig angeboten.
Hallo, danke für die schnelle Antwort, wissen sie ob es dafür Paragrafen auf die ich mich beziehen kann ?